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   BVerwG, 26.05.1978 - IV C 9.76   

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BVerwG, 26.05.1978 - IV C 9.76 (https://dejure.org/1978,1066)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1978 - IV C 9.76 (https://dejure.org/1978,1066)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1978 - IV C 9.76 (https://dejure.org/1978,1066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bekanntmachung - Bebauungsplan - Bezug - Bezeichnung nach Nummern - Unbeplante Innenbereich - Zulässigkeit von Vorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.76
    Es reicht für eine Bekanntmachung nach BBauG § 12 S. 2 J: 1960 nicht aus, wenn der Bebauungsplan, auf den sie sich bezieht, ausschließlich mit einer Nummer bezeichnet wird (Vergleiche BVerwG, 26.05.1978, IV C 9.77, Buchholz, 406.11 § 34 BBauG Nr. 63).

    Der erkennende Senat hat in dem zum Aktenzeichen 4 C 9.77 ergangenen Urteil vom 26. Mai 1978, dessen Sachverhalt sich vom vorliegenden Fall insoweit lediglich darin unterscheidet daß dort nicht nur bei der Bekanntmachung nach § 12 Satz 2 BBauG 1960, sondern auch bei der vorangegangenen Bekanntmachung nach § 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG 1960 der Bebauungsplan einzig mit einer Nummer bezeichnet worden war, in Bestätigung der vom Berufungsgericht bejahten Nichtigkeit des Bebauungsplanes folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 12.06.1973 - IV B 137.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.76
    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG IV B 137.72 - S. 3 ausgesprochen: 'Bereits mit Rücksicht auf den allgemeinen (vgl. § 9 BBauG [1960]) wie den qualifizierten (vgl. § 30 BBauG [1960]) Inhalt von Bebauungsplänen und ferner mit Rücksicht auf das vorgeschriebene Verfahren (vgl. insbesondere die §§ 2 Abs. 6 und 8, 9 Abs. 6 und 11 BBauG [1960]) ist offensichtlich, daß derartige Pläne nicht durch Gewohnheitsrecht entstehen können.
  • BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61

    Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.76
    Jene Rechtsprechung will erreichen, daß der räumliche Geltungsbereich von Landschaftsschutzverordnungen nicht nur durch Eintragungen in eine Karte, sondern durch eine textliche Umschreibung festgelegt wird; sie will das erreichen, weil nur der Text wahrhaft eine Festlegung bewirkt, während 'Änderungen der Karte der Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen' sind (Urteil vom 28. November 1963 - BVerwG I C 74.61 - BVerwGE 17, 192 [197]).
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.76
    Dem ist unter Hinweis auf das Urteil vom 6. Juni 1975 - BVerwG IV C 15.73 - BVerwGE 48, 271 [273 ff.] beizupflichten.
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66

    Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.76
    Ist dies nämlich nicht der Fall, hat der Abstellraum also in irgendeinem - namhaften - Zeitraum dem maßgebenden materiellen Baurecht entsprochen, dann genießt er Bestandsschutz; und dann ergäbe sich aus diesem Bestandsschutz, daß seine Beseitigung nicht (oder doch nicht ohne enteignenden und dementsprechend zu entschädigenden Eingriff) verlangt werden darf (siehe dazu insbesondere die Urteile vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 - BVerwGE 3, 351 [353 f.] und vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 62.66 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 114 S. 135 [139 f.]).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.76
    Verstöße gegen diese Vorschrift hinderten das Zustandekommen eines gültigen Bebauungsplanes (vgl. Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 76.68 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7 S. 6 [12]).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.76
    So ist es richtig, daß sich aus der Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Verkündung von Landschaftsschutzverordnungen (vgl. dazu mit weiteren Nachweise das Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 105.65 - BVerwGE 26, 129) für die Beurteilung der im vorliegenden Verfahren entscheidenden Frage wenig gewinnen läßt.
  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.76
    Ist dies nämlich nicht der Fall, hat der Abstellraum also in irgendeinem - namhaften - Zeitraum dem maßgebenden materiellen Baurecht entsprochen, dann genießt er Bestandsschutz; und dann ergäbe sich aus diesem Bestandsschutz, daß seine Beseitigung nicht (oder doch nicht ohne enteignenden und dementsprechend zu entschädigenden Eingriff) verlangt werden darf (siehe dazu insbesondere die Urteile vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 - BVerwGE 3, 351 [353 f.] und vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 62.66 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 114 S. 135 [139 f.]).
  • BVerwG, 21.05.1957 - I B 272.56
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.76
    Das bestätigt auch der von der Revision in Bezug genommene Beschluß vom 21. Mai 1957 - BVerwG I B 272.56 - Buchholz 406.18 NRW § 11 AufbG Nr. 1 S. 1. Indessen geht es bei der hier interessierenden Frage gar nicht um die 'Information über die Rechtslage'.
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Für eine Kompensation oder Saldierung der öffentlichen Belange im Sinne einer Bevorzugung des einen Belanges unter Zurücksetzung anderer Belange läßt das Gesetz bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BBauG so wenig Raum wie bei der Anwendung des § 35 BBauG (vgl. Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - BVerwGE 42, 8 [15/16]) und des § 34 BBauG (Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.76 -).
  • VG Hamburg, 12.02.2016 - 7 E 6816/15

    Zur Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für eine zentrale

    Für eine Kompensation oder Saldierung der öffentlichen Belange im Sinne einer Bevorzugung des einen Belanges unter Zurücksetzung anderer Belange läßt das Gesetz bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BBauG so wenig Raum wie bei der Anwendung des § 35 BBauG (vgl Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - BVerwGE 42, 8 (15/16)) und des § 34 BBauG (Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.76 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - 10 N 27.14

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung - formelle und materielle Illegalität

    Aber selbst wenn man hier zu Gunsten der Kläger annähme, dass bei formell illegalen Bauten aus Gründen des materiellen Bestandsschutzes (zunächst) die Rechtslage zugrunde zu legen ist, die im Zeitpunkt der Errichtung des Baus galt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG IV C 9.76 -, juris Rn. 15), haben diese nicht substantiiert dargelegt, dass ihr Wohngebäude, welches teilweise auf dem Grundstück eines anderen Eigentümers steht, zum Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks mit den damals geltenden materiellen Vorschriften des Baurechtes in Einklang gestanden hat.
  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln;

    Ein solcher Bestandsschutz würde erreicht sein, wenn der durch den Ausbau geschaffene Zustand seit seinem Entstehen - also seit dem Jahre 1972 - "in irgendeinem - namhaften - Zeitraum dem maßgebenden materiellen Baurecht entsprochen" haben sollte (Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.76 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 64 S. 54 [55]).
  • VG Gelsenkirchen, 06.10.2021 - 10 K 10512/17

    Hannibal-Hochhaus in Dortmund: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beanstandet

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2000 -1 BvR 151/99-; BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 -IV C 9.76-; OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 2020 -10 A 549/19-; Beschluss vom 11. November 2013 -7 E 1036/13- und Urteil vom 16. März 2012 -2 A 760/10-; jeweils juris; Boeddinghaus/Hahn/Schulte/Radeisen, BauO NRW, a.a.O., § 61 Rdnr. 71 ff m.w.N.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2015 - 3 S 1078/14

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Lösung immissionsschutzrechtlicher

    Er muss nur geeignet sein, das Inkrafttreten des neuen Bebauungsrechts in einem näheren Bereich des Gemeindegebietes dem Normadressaten gegenüber bewusst zu machen und denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsinhalt des Bebauungsplans unterrichten will, ohne weitere Schwierigkeiten zu dem richtigen - bei der Gemeinde ausliegenden Plan zu führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.76 - Urt. v. 6.7.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344).
  • BVerwG, 29.03.1983 - 4 B 215.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das anhängige Verfahren gibt aber auch keine Veranlassung, die Rechtsprechung über die Voraussetzungen weiterzuentwickeln, unter denen sich die allgemeine Erschließungspflicht einer Gemeinde zu einer aktuellen Erschließungspflicht verdichten und dann mit Ansprüchen Dritter verbunden sein kann (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 9.76 - Buchholz 406.11 S. 14 BBauG Nr. 8 S. 21 [28]; bestätigt durch Urteil des jetzt zuständigen 8. Senats vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 21 S. 2 [6]).

    Diese Rechtsauffassung stimmt mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats überein (Urteil vom 10. September 1976, a.a.O. S. 28).

    Die sonstigen Ausführungen der Beschwerde (Ziffer 2) geben keine Veranlassung, die Entscheidung des beschließenden Senats vom 9. Oktober 1981 und die mit Urteil vom 28. Oktober 1981 (a.a.O.) bestätigte Entscheidung vom 10. September 1976 (a.a.O.) erneut zu überprüfen.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der Einzelhandel im Plangebiet

    In diesem Sinne ist bei jeder Bekanntmachung unerlässlich, dass sie zumindest "anstößt" (BVerwG, Urteil vom 26.05.1978 - IV C 9.76 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 64).
  • VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1466/15

    Werbeanlage für Trierer Löwen-Apotheke

    Diese Anlage stand nicht über einen namhaften bzw. beachtlichen Zeitraum (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.76 -, sowie vom 13. Juni 1980 - 4 C 98.77 -, juris) mit den für ihre Beurteilung maßgeblichen baulichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Übereinstimmung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.1998 - 11 A 2553/95

    Anspruch eines Bauherrn auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für einen

    - grundlegend BVerwG, Urteil vom 19. September 1969 - IV C 18.67 -, BRS 22 Nr. 184, zuletzt auch BVerwG, Beschluß vom 10. Januar 1994 - 4 B 158.93 -, BRS 56 Nr. 66 mit Hinweis auf Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.76 -, BRS 33 Nr. 36.
  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2010 - 10 K 1951/07

    Beseitigungsverfügung bzgl. illegaler Anlage rechtmäßig!

  • BVerwG, 14.02.1985 - 4 B 20.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - "Jagdhaus" als

  • VG Gelsenkirchen, 18.06.2015 - 5 K 5741/14

    Beseitigung eines ehemaligen Wohngebäudes; Verhältnismäßigkeit; Austauschmittel

  • VG Minden, 05.08.2010 - 9 K 459/09

    Zulässigkeit eines Wochenendhauses und eines Schuppens als nach § 35 Abs. 1 BauGB

  • VG Köln, 27.04.2010 - 11 K 4282/08

    Rechtmäßigkeit einer Abrissverfügung bei von einer Baugenehmigung abweichender

  • VG Minden, 15.02.2007 - 9 K 2765/06
  • VG Gelsenkirchen, 29.06.2017 - 5 L 1548/17

    Eingehauste Markise; Beseitigungsverfügung; keine Zustimmung des Eigentümers zur

  • VG Gelsenkirchen, 02.07.2010 - 6 K 3660/08

    Nutzungsuntersagung; Vollstreckung; Rücknahme; Wiederaufgreifen

  • BVerwG, 06.07.1981 - 4 B 92.81

    Voraussetzungen für eine Divergenzrüge - Darlegungsanforderungen an eine

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